2023 stehen viele wichtige Änderungen an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Steuerzahler und Pendler betreffen. Darunter sind auch viele Entlastungen für die Bürger und Unternehmen. Etliche neue Vorschriften, Grenzwerte und Verordnungen stehen schon fest, andere müssen noch durch den Bundesrat verabschiedet werden, wie beispielsweise das Jahressteuergesetz 2022.
Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung dar, können Steuerpflichtige aktuell den vollen Werbungskostenabzug nutzen. Ist dem nicht so, steht aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Werbungskostenabzug bis maximal 1.250 Euro möglich.
“Nach dem Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes soll der volle Werbungskostenabzug ab 2023 nur dann noch möglich sein, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet und zusätzlich dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht”, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband.
”Stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt dar, steht dauerhaft aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sollen 1.250 Euro künftig als Jahrespauschale geltend gemacht werden können. Das heißt, individuelle Aufwendungen müssten nicht mehr einzeln nachgewiesen werden.” Die Pauschale soll aber raumbezogen gelten. Wenn mehrere Personen denselben Raum nutzen, müssten sie den Betrag untereinander aufteilen. Letzteres lehnt der Steuerberaterverband ab.
Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte in einer Verbändeanhörung im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhebung der Pauschale auf 1.800 Euro im Jahr angesichts der steigenden Mieten.
Der Ausbildungsfreibetrag soll ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben werden. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind.
Ab Januar 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Sie erhalten die AU-Daten, indem sie sie bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen. Wie der Umstieg und das eAU-Verfahren funktionieren, lesen Sie in unserem Beitrag zur eAU.
Arbeitgeber müssen eine neue Regelung für elektronische Lohnsteuerbescheinigungen beachten. Sie brauchen von allen Arbeitnehmern eine gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die eTIN fällt 2023 weg.
Ab Anfang März 2023 – angestrebt wird eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 – bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge, das 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose beträgt, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde (9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme) vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen wieder die Marktpreise gelten. Die Gas- und Wärmepreisbremse erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung.
Unternehmen mit Großverbräuchen (größer 1,5 GWh pro Jahr), die über eine Registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen, sollen von Januar 2023 bis Ende April 2024 eine Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Verbrauchs des relevanten Vergleichszeitraums im Jahr 2021 erhalten. Die Gaspreisbremse soll auf die energetische und die stoffliche Nutzung des Gases angewendet werden. Die teilnehmenden Unternehmen melden dies beim Energieversorger an, die Meldung wird öffentlich bekanntgemacht.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ab Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden soll der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.
Förder-Ende, Führerschein-Tausch, Typ- und Regionalklassenänderung in der KFZ-Versicherung, Maskenpflicht uvm. Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Eine ständig aktualisierte Übersicht zu Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreisen, HU, Versicherung uvm. findet man unter:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/das-aendert-sich-2023-die-wichtigsten-termine-fuer-autofahrer/
Quelle und weitere Informationen unter:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/das-aendert-sich-2023-die-wichtigsten-termine-fuer-autofahrer/