Newsletter Änderungen 2023

Das Jahr 2023 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen, die man kennen sollte. Vieles davon soll die Bürger und Unternehmen in der Krise entlasten. Hier finden Sie einen kleinen Überblick von A bis Z.

2023 stehen viele wichtige Änderungen an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Steuerzahler und Pendler betreffen. Darunter sind auch viele Entlastungen für die Bürger und Unternehmen. Etliche neue Vorschriften, Grenzwerte und Verordnungen stehen schon fest, andere müssen noch durch den Bundesrat verabschiedet werden, wie beispielsweise das Jahressteuergesetz 2022.

 

Arbeitszimmer

Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung dar, können Steuerpflichtige aktuell den vollen Werbungskostenabzug nutzen. Ist dem nicht so, steht aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Werbungskostenabzug bis maximal 1.250 Euro möglich.  

“Nach dem Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes soll der volle Werbungskostenabzug ab 2023 nur dann noch möglich sein, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet und zusätzlich dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht”, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband.

”Stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt dar, steht dauerhaft aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sollen 1.250 Euro künftig als Jahrespauschale geltend gemacht werden können. Das heißt, individuelle Aufwendungen müssten nicht mehr einzeln nachgewiesen werden.”  Die Pauschale soll aber raumbezogen gelten. Wenn mehrere Personen denselben Raum nutzen, müssten sie den Betrag untereinander aufteilen. Letzteres lehnt der Steuerberaterverband ab.

Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte in einer Verbändeanhörung im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhebung der Pauschale auf 1.800 Euro im Jahr angesichts der steigenden Mieten.

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag soll ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben werden. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab Januar 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Sie erhalten die AU-Daten, indem sie sie bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen. Wie der Umstieg und das eAU-Verfahren funktionieren, lesen Sie in unserem Beitrag zur eAU.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitgeber müssen eine neue Regelung für elektronische Lohnsteuerbescheinigungen beachten. Sie brauchen von allen Arbeitnehmern eine gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die eTIN fällt 2023 weg.

Gas- und Fernwärmepreisbremse

Ab Anfang März 2023 – angestrebt wird eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar 2023 – bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge, das 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose beträgt, die der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde (9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme) vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen wieder die Marktpreise gelten. Die Gas- und Wärmepreisbremse erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung.

Unternehmen mit Großverbräuchen (größer 1,5 GWh pro Jahr), die über eine Registrierende Leistungsmessung (RLM) verfügen, sollen von Januar 2023 bis Ende April 2024 eine Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Verbrauchs des relevanten Vergleichszeitraums im Jahr 2021 erhalten. Die Gaspreisbremse soll auf die energetische und die stoffliche Nutzung des Gases angewendet werden. Die teilnehmenden Unternehmen melden dies beim Energieversorger an, die Meldung wird öffentlich bekanntgemacht.

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen soll ab Januar bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden soll der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen. 

Inflationsausgleichsbonus

Rückwirkend zum 26. Oktober können Arbeitgeber allen Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Rekordinflation zumindest etwas abzufedern. Das steuer- und  sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen. Der Spielraum ist groß. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate. Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. Arbeitnehmer erhalten die Prämie brutto für netto und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.

Kindergeld

2023 wird es eine massive Kindergelderhöhung, die größte in der Geschichte der Bundesrepublik: Ab dem 1. Januar 2023 soll das Kindergeld einheitlich 250 Euro betragen. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht.

Midi-Jobs

Zum 1. Januar 2023 wird die Midijob-Grenze noch einmal deutlich um 400 Euro angehoben. Sie liegt dann bei 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen. Ab einem Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze beträgt derArbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zunächst 28 Prozent des Bruttolohns. Dieser Beitragssatz sinkt bis zur Entgeltgrenze von dann 2.000 Euro linear auf etwa 20 Prozent. Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es für Arbeitnehmer einen Midijob-Rechner, der die Beiträge zur Sozialversicherung ausrechnet.
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/midijob-rechner.html

Rentner: Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten soll zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten deutlich höher als in den Jahren davor. Statt 6.300 Euro durften Frührentner bis zu 46.060 Euro im Jahr dazuverdienen.

Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Bereits erteilte Freistellungsauträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die private Vorsorge soll damit gefördert werden.

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Verbraucher mit Standardlastprofilen (SLP) – zu denen die Haushalte und Betriebe zählen – sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis solldabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.
Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Wohngeld

Rund 1,4 Millionen Haushalte mit kleineren Einkommen sollen durch die Reform des Wohngelds zum ersten Mal oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Ab 2023 will die Bundesregierung so rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang rund 600.000 entlasten. Das Wohngeld steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.

Zusammenveranlagung bei Kapitalverlusten

Ehepartner können aktuell Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen nicht ohne Weiteres ehegattenübergreifend ausgleichen. “Hierfür soll nun eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Bereits für den Veranlagungszeitraum 2022 soll dann die Verrechnung im Wege der Zusammenveranlagung möglich sein”, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband, der die geplante Neuregelung begrüßt.

Zusatzbeitrag für der gesetzlichen Krankenkassen

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag  steigt um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.

 

Quelle und weitere Informationen:

 

Rund ums Auto

Förder-Ende, Führerschein-Tausch, Typ- und Regionalklassenänderung in der KFZ-Versicherung, Maskenpflicht uvm. Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Eine ständig aktualisierte Übersicht zu Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreisen, HU, Versicherung uvm. findet man unter:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/das-aendert-sich-2023-die-wichtigsten-termine-fuer-autofahrer/
Quelle und weitere Informationen unter:
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/das-aendert-sich-2023-die-wichtigsten-termine-fuer-autofahrer/